Grundlagen zur Ausweisung des Wildnisgebietes sind:
- Beschlüsse der UN-Biodiversitätskonferenzen in Rio und Bonn (1919/1998) und die
- Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt NBS der Bundesregierung 2007,
fortgeschrieben bis 2030
- 2 % -Ziel (2 % der Landfläche unter Prozessschutz),
- 5 % – Ziel (5 % der Waldfläche unter Prozessschutz),
- Prager Erklärung des EU-Parlaments (2009),
ergänzt durch die Biodiversitätsstrategie NRW 2015