Grundlagen zur Ausweisung

Grundlagen zur Ausweisung des Wildnisgebietes sind:

  • Beschlüsse der UN-Biodiversitätskonferenzen in Rio und Bonn (1919/1998) und die
  • Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt NBS der Bundesregierung 2007,

fortgeschrieben bis 2030

  • 2 % -Ziel   (2 % der Landfläche unter Prozessschutz),
  • 5 % – Ziel (5 % der Waldfläche unter Prozessschutz),
  • Prager Erklärung des EU-Parlaments (2009),

ergänzt durch die Biodiversitätsstrategie NRW 2015