Naturschutz im Siebengebirge
Naturschutz im Siebengebirge hat Geschichte, ist doch die Rettung des Drachenfels im Jahre 1836 durch den preußischen Staat die älteste Naturschutzmaßnahme in Deutschland und der Beginn des hiesigen Naturschutzes.
Nach der gesetzlichen Einführung der Schutzgebietskategorie „Naturschutzgebiet“ (NSG) ab 1920 wurden nahezu gleichzeitig das Neanderthal als erstes, die Lüneburger Heide als zweites und das Siebengebirge als drittes Naturschutzgebiet (Juni 1922) in Deutschland ausgewiesen.
1971 wurde es vom Europarat in Straßburg mit dem „Europadiplom für geschützte Gebiete“ ausgezeichnet für Naturgebiete von „internationaler Bedeutung und von europäischem Interesse im Hinblick auf den Schutz des natürlichen Erbes und auf die Erhaltung ihres ästhetischen, kulturellen und/oder Erholungszwecken dienenden Wertes“. Diese Auszeichnung ist in Deutschland nur acht Naturschutzgebieten verliehen worden und betont damit die Bedeutung des Siebengebirges als geschützte Landschaft.
Die Ziele des Naturschutzes sind in § 1des Naturschutzgesetzes der Bundesrepublik festgelegt, wonach „Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen, zu gestalten, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen sind“.
Kann Naturschutz im Siebengebirge, in dem die Grenzen der „Strapazierfähigkeit“ an etlichen Stellen erreicht sind, jenseits der Verbote gelingen?
Naturschutz wird nur gelingen, wenn möglichst viele Menschen an die Natur herangeführt werden. Naturschutz und Erholung sind nicht zwangsläufig auf Kollisionskurs. Natur ist für die Menschen attraktiv, wenn sie nicht an Ökosysteme, Artenvielfalt, Rote Listen gefährdeter Pflanzen und Tiere oder den wirtschaftlichen Nutzen der Buchen denken, sondern ein Gefühl der Zufriedenheit empfinden, weil sie sich in etwas vom Menschen nicht Geschaffenem, eigentlich „Nutzlosem“ frei bewegen. Es sind kaum wissenschaftliche Begründungen für den Naturschutz, die Menschen für ihn einnehmen. Es ist das emotionale Erlebnis „Natur“, das Wirkung zeigt. Eine Landschaft, die Freude bereitet, Zufriedenheit vermittelt, flößt ihr gegenüber auch Respekt ein.
So sieht sich der VVS seit 1869 als Treuhänder des Naturschutzes im Siebengebirge und hat im Jahr 2010 auf 523 ha seiner Wälder gemeinsam mit dem Land NRW ein „Wildnisgebiet“ eingerichtet, wo die Natur nach einer gewissen Übergangszeit sich selbst überlassen bleibt. Diese Wildnisflächen des Siebengebirges sind keine Menschen abweisende „Reservate“, wie oft behauptet wird, sondern sind auf den ausgewiesenen Wegen begehbarer Erlebnisraum, in dem das Seltene, das Besondere, das nicht vom Menschen gemachte besondere Anziehungskraft entfaltet.