Naturschutz im Siebengebirge

Naturschutz im Siebengebirge hat Geschichte, ist doch die Rettung des Drachenfels im Jahre 1836 durch den preußischen Staat die älteste Naturschutzmaßnahme in Deutschland und der Beginn des hiesigen Naturschutzes.
Nach der gesetzlichen Einführung der Schutzgebietskategorie „Naturschutzgebiet“ (NSG) ab 1920 wurden nahezu gleichzeitig das Neanderthal als erstes, die Lüneburger Heide als zweites und das Siebengebirge als drittes Naturschutzgebiet (Juni 1922) in Deutschland ausgewiesen.
1971 wurde es vom Europarat in Straßburg mit dem „Europadiplom für geschützte Gebiete“ ausgezeichnet für Naturgebiete von „internationaler Bedeutung und von europäischem  Interesse im Hinblick auf den Schutz des natürlichen Erbes und auf die Erhaltung ihres ästhetischen, kulturellen und/oder Erholungszwecken dienenden Wertes“. Diese Auszeichnung ist in Deutschland nur acht Naturschutzgebieten verliehen worden und betont damit die Bedeutung des Siebengebirges als geschützte Landschaft.

Die Ziele des Naturschutzes sind in § 1des Naturschutzgesetzes der Bundesrepublik festgelegt, wonach „Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen, zu gestalten, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen sind“.

Kann Naturschutz im Siebengebirge, in dem die Grenzen der „Strapazierfähigkeit“ an etlichen Stellen erreicht sind, jenseits der Verbote gelingen?

Naturschutz wird nur gelingen, wenn möglichst viele Menschen an die Natur herangeführt werden. Naturschutz und Erholung sind nicht zwangsläufig auf Kollisionskurs. Natur ist für die Menschen attraktiv, wenn sie nicht an Ökosysteme, Artenvielfalt, Rote Listen gefährdeter Pflanzen und Tiere oder den wirtschaftlichen Nutzen der Buchen denken, sondern ein Gefühl der Zufriedenheit empfinden, weil sie sich in etwas vom Menschen nicht Geschaffenem, eigentlich „Nutzlosem“ frei bewegen. Es sind kaum wissenschaftliche Begründungen für den Naturschutz, die Menschen für ihn einnehmen. Es ist das emotionale Erlebnis „Natur“, das Wirkung zeigt. Eine Landschaft, die Freude bereitet, Zufriedenheit vermittelt, flößt ihr gegenüber auch Respekt ein.

So sieht sich der VVS seit 1869 als Treuhänder des Naturschutzes im Siebengebirge und hat im Jahr 2010 auf 523 ha seiner Wälder  gemeinsam mit dem Land NRW ein „Wildnisgebiet“ eingerichtet, wo die Natur nach einer gewissen Übergangszeit sich selbst überlassen bleibt. Diese Wildnisflächen des Siebengebirges sind keine Menschen abweisende „Reservate“, wie oft behauptet wird, sondern sind auf den ausgewiesenen Wegen begehbarer Erlebnisraum, in dem das Seltene, das Besondere, das nicht vom Menschen gemachte besondere Anziehungskraft entfaltet.

Naturschutz gelingt, gerade in einer stark besuchten Kulturlandschaft wie dem Siebengebirge, nur mit den Menschen – nicht gegen sie!

Der VVS möchte auf folgendes hinweisen:

Das Siebengebirge zählt zum FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat). Der Naturpark steht somit unter einem besonderen Schutz, den es zu erhalten git.

Die Bezirksregierung Köln hat hierzu eine Verordnung erlassen. Einige dieser Punkte haben wir für Sie aufgelistet:

So verhalten Sie sich beim Wandern durch die Natur richtig!

  • Bitte nehmen Sie Ihren Müll wieder mit! Es kommt immer wieder zu illegaler Müllentsorgung oder anderweitiger Verunreinigung, die es zu vermeiden gilt!
  • Zelten oder das Errichten von anderen mobilen Behausungen ist nicht erlaubt, dazu zählt u. a. auch der Aufbau einer Hängematte
  • Offenes Feuer ist nicht erlaubt (es droht Waldbrandgefahr)
  • Die Beschädigung von Bäumen oder anderen geschützten Pflanzen ist verboten – dazu zählt auch das Einritzen von Initialen oder das Aufhängen von Schildern am Baum ohne Genehmigung (vielerorts ist auch das Pflücken von Blumen oder Fangen von Insekten und anderen Tieren streng untersagt)
  • Das Befahren oder Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf Waldwegen oder Privatstrassen ist nicht erlaubt – bitte halten Sie sich an den Wegeplan! Beim Befahren von Privatstrassen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich – bitte lesen Sie hierzu auf unserer Internetseite unter „Fahrzeugverkehr im Naturschutzgebiet“ nach.
  • Der Wegeplan gilt auch für Fahradfahrer und Mountainbiker! Bitte benutzen Sie ausschließlich die ausgewiesenen Wege. Bei Nichteinhaltung droht eine Ordnungsstrafe! Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Homepage der Bezirksregierung Köln zu Königswinter und Bad Honnef – Siebengebirge – Verordnung und Karte Wegeplan unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/51/naturschutz/naturschutzgebiete/uebersicht/index.html
  • Die Karte für Radfahrer und Mountainbiker finden Sie unter anderem auch unter Tourismus Siebengebirge https://www.siebengebirge.com/downloads/radwege_naturschutzgebiet.pdf.
  • Bitte vermeiden Sie unnötigem Lärm (insbesondere in Tierschutzzonen)
  • Hunde bitte grundsätzlich anleinen! Es gibt Bodenbrüter, die durch Hunde aufgeschreckt werden! Bei Nichteinhaltung kann auch hier eine Ordnungsstrafe verhängt werden.
  • Durch die Trockenheit mussten viele Bäume gefällt werden. Es sind viele Gebiete offen und laden zu weiteren Entdeckungen ein! Bitte verlassen Sie die Wege nicht! Auch hier helfen Sie der Natur!

Bitte helfen Sie mit, diese einzigartige Naturlandschaft zu schützen und zu erhalten!

Grundsätzlich gilt, dass jedwede Handlung, die die Natur sowie Tierwelt beeinträchtigen könnte, beim Wandern in einem Naturschutzgebiet zu unterlassen ist. Je nach Bundesland können andernfalls Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen.
Weitere Informationen finden Sie unter: