Befahren der gesperrten Straßen im Naturschutzgebiet

Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßen zu vielen Gaststätten im Siebengebirge liegen im nach höchster europäischer Naturschutzkategorie FFH (Flora-Fauna-Habitat) qualifizierten Naturschutzgebiet Siebengebirge.

Der Verschönerungsverein für das Siebengebirge ist verpflichtet, die Einhaltung der Naturschutzvorgaben sicherzustellen. Das gilt insbesondere durch die Beschränkung unnötigen Fahrzeugverkehrs im Naturschutzgebiet. Dem trägt der VVS durch eine äußerst restriktive Erteilung von Fahrerlaubnissen im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises auf den Straßen im Naturschutzgebiet Siebengebirge Rechnung.

Nur in begründeten Ausnahmefällen darf der VVS auf Antrag eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung zum Befahren der gesperrten Privatstraßen im Siebengebirge ausstellen.
Private Fahrten mit dem PKW werden ab dem 01.01.2022 mit 42,80 € (inkl. 7 % MwSt.) pro Tag in Rechnung gestellt; gewerbliche Fahrten und Jahreskarten für Lieferanten u. a. auf Anfrage.

Der Antrag muss rechtzeitig – also 10–14 Tage im Voraus  schriftlich an den Verschönerungsverein für das Siebengebirge gestellt werden. Das Antragsformular im PDF-Format kann nachfolgend heruntergeladen werden. Gerne können Sie den Antrag auch per Mail an uns senden. Bitte geben Sie uns die entsprechende Rechnungsadresse bekannt, sofern Sie nicht der Adresse des Halters entspricht.

Weiterhin möchten wir Sie auf folgende Alternativen hinweisen:

Es gibt verschiedene Taxiunternehmen, die für diese Straßen bereits Durchfahrtsgenehmigungen vorliegen haben. Gerne teilen wir Ihnen die entsprechenden Adressen mit.

Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Bitte schicken Sie uns den Antrag ca. 14 Tage vor dem jeweiligen Ereignistag ausgefüllt und unterschrieben zurück, damit sichergestellt werden kann, dass die Prüfung der Berechtigung rechtzeitig erfolgen und Ihnen die Aunahmegenehmigung dann zeitnah zugesandt werden kann.