Fahrzeugverkehr im Naturschutzgebiet
Die Straßen zu vielen Gaststätten im Siebengebirge liegen im sog. FFH-Gebiet (FFH = Flora-Fauna-Habitat), einer nach höchstem europäischem Standard ausgewiesener Naturschutzkategorie mit strengen Auflagen für die Nutzer.
Der VVS ist als Eigentümer großer Flächen in dieser sensiblen Schutzzone verpflichtet, die Einhaltung der Naturschutzvorgaben sicherzustellen. Das gilt insbesondere durch die Beschränkung unnötigen Fahrzeugverkehrs. Dieser trägt er auf seinen eigenen Straßen im Naturschutzgebiet Siebengebirge – im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises – durch eine äußerst restriktive Erteilung von Fahrerlaubnissen Rechnung.
Nur in begründeten Ausnahmefällen darf der VVS auf Antrag eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung zum Befahren seiner gesperrten Privatstraßen im Siebengebirge ausstellen (s. u.). Private Fahrten mit dem PKW werden mit 42,80 € Transporter mit 64,20 € pro Tag in Rechnung gestellt; Lieferanten werden gesondert behandelt.
Achtung:
Der VVS stellt KEINE Ausnahmegenehmigungen aus für die Zufahrten zu folgenden Gaststätten:
- Gasthaus auf dem Oelberg: Hier empfehlen wir Ihnen, sich ab dem Parkplatz Margarethenhöhe mit einem der örtlichen Personenbeförderungsunternehmen zur Gaststätte bringen und abholen zu lassen. Die Kontaktdaten stellen wir Ihnen gern auf Anfrage zur Verfügung.
- Milchhäuschen: Die Zufahrt besteht ausschließlich für Zulieferer, nicht für Privatpersonen. Die Betreiber des Milchhäuschens holen Sie auf Anfrage gern auf dem großen Wanderparkplatz auf der Margarethenhöhe ab und bringt Sie auch wieder dorthin zurück.