Unterschied Naturpark/Naturschutzgebiet

Was für den Naturschutzexperten wie das kleine Einmaleins anmutet, kann für den Laien manchmal für Verwirrung sorgen. Wir stellen deshalb hier die beiden Begriffe etwas näher vor.

Was ist ein Naturschutzgebiet?

Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  2. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.“

NSG stellen (nach den Nationalparken) die strengste Schutzkategorie dar und bieten den intensivsten Schutz von Natur und Landschaft, den das Gesetz ermöglicht. In diesen Bereichen sind sämtliche Nutzungen und Eingriffe verboten, ausgenommen behördlich zugelassene Maßnahmen.

NSG sind neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland und bilden den Erholungsraum für die Natur.

Was ist ein Naturpark?

Ein Naturpark ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein großräumiges Gebiet, das überwiegend aus Natur- und Landschaftsschutzgebieten besteht.

Die Säulen der Naturparkarbeit sind: Nachhaltiger Tourismus und Erholung/ Naturschutz/ Regionalentwicklung/ Umweltbildung.

Ausdehnung im Siebengebirge

Die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes im Siebengebirge einschließlich des Ennert beläuft sich auf 5000 ha.

Der Naturpark wurde 2007 erweitert und umfasst eine Gesamtfläche von 11.200 ha.