1956 forderte Dr. Alfred Toepfer, Vorsitzender des Vereins Naturschutzparkpark .V., die Gründung von 25 Naturparken. Nach Toepfer sollten durch diese Naturparke Landschaften nicht nur geschützt werden, sondern den Menschen auch als „Oasen der Ruhe“ zur Erholung zur Verfügung stehen.
So wurde 1957 aus dem Naturschutzpark Lüneburger Heide der erste Naturpark Deutschlands, der Naturpark Lüneburger Heide. Auf ihn folgten 1957 der Naturpark Hoher Vogelsang und 1958 die Naturparke Südeifel, Pfälzerwald und Siebengebirge.
Toepfers Ziel von 25 Naturparken wurde bereits zwei Jahre später erreicht. Bis zur deutschen Wiedervereinigung 1990 stieg die Zahl der Naturparke in Westdeutschland auf 62 an.
Heute gibt es insgesamt 104 Naturparke in Deutschland.
1958 gelang es Dr. Toepfer, Bundesmittel (auch: Naturschutzmittel) für die Naturparke in Höhe von 900.000 DM zu erhalten. Bei der Zuteilung dieser Mittel war immer die Bezeichnung des Gebietes als Naturpark maßgebend, d. h. diese Mittel kamen nur Naturparken zugute.
In dieser Situation erreichte der damalige Vorsitzende des VVS, dass das Naturschutzgebiet Siebengebirge als eines der ältesten deutschen Naturschutzgebiete Deutschlands am 20.03.1958 als Erholungslandschaft im Sinne eines Naturparks anerkannt wurde. „Der VVS möge künftig beim zuständigen Bundesminister die Bewilligung einer Beihilfe für das gesamte Naturschutzgebiet Siebengebirge beantragen“. Diese Verwaltungsaufgabe übernahm der VVS bis 1986.