100 Jahre Naturschutzgebiet Siebengebirge Rückblick und Ausblick von der Drachenburg

Foto v.r. Hans Peter Lindlar (Vorsitzender VVS), Dr. Thomas Dilk (Regierungspräsident Köln), Hans-Werner Frohn (Leiter NRW Stiftung Naturschutzgeschichte)

100 Jahre nach Inkrafttreten der ersten von der damaligen Bezirksregierung erlassenen Naturschutzgebiets-Verordnung für das Siebengebirge am 20. Januar 1923, nahm der Regierungspräsident Köln, Dr. Thomas Dilk, zum Anlass, Vertreter der Region zu einem Empfang in die Kunsthalle von Schloss Drachenburg einzuladen. Gemeinsam mit dem Kölner Regierungspräsidenten blickten Hans Werner Frohn, Leiter  der Stiftung Naturschutzgeschichte, und Hans Peter Lindlar, Vorsitzender des Verschönerungsvereins für das Siebengebirge-VVS, auf die Entwicklung und Zukunft des Siebengebirges.

Übereinstimmend stellten sie fest, dass das Siebengebirge wesentliche Keimzelle des Naturschutzes in Deutschland war, als seine entscheidend durch die Rheinromantik ausgelöste ästhetische Bewertung seiner Schönheit für die Menschen bedeutsamer wurde als seine großflächige Zerstörung durch immer weitere Steinbrüche. Doch waren die Schutzbestrebungen des Staates mehr als begrenzt und beschränkten sich bis 1919 auf einzelne wenig effektive Polizeiverordnungen.

In dieser Situation entwickelte der 1870 gegründete VVS eine modern anmutende Strategie, um den Abbau der Gesteine zu erschweren bzw. zu verteuern. Er kaufte zunächst Waldschutzstreifen um die Brüche, erschwerte so deren Ausdehnung oder verteuerte die Transportkosten für die Pferdefuhrwerke.

Doch erkannte er, dass der einzig wirksame Weg zum Schutz der Landschaft der Eigentumserwerb war. Auf diesem Weg der Mittelbeschaffung fand der VVS großzügige Unterstützung beim preußischen Königshaus, der Rheinprovinz sowie den Städten Köln und Bonn, so dass er im zentralen Siebengebirge bald alle Steinbrüche zuerst kaufen und dann schließen konnte.

Erst die Weimarer Verfassung von 1919 schrieb den Naturschutz als Staatsaufgabe fest. Preußen verankerte daraufhin die Schutzkategorie „ Naturschutzgebiet“ 1920 in seinem Gesetz und wies am 07.07.2022 das Siebengebirge durch Verordnung als Naturschutzgebiet aus, die am 20.01.2023 in Kraft trat, kurz nach der Unterschutzstellung der Lüneburger Heide und des Neandertals.

Von seiner Anfangsgröße von 4.200 ha hat es bis heute eine Ausdehnung auf 4.800 ha und erstreckt sich vom Ennert im Norden bis zur Südgrenze des Regierungsbezirks Köln am Breitbacher Graben und folgt der Gemeindegrenze Bad Honnef-Aegidienberg.

100 Jahre nach der ersten Naturschutzgebietsverordnung zum Schutz des Siebengebirges arbeitet die Bezirksregierung Köln derzeit an der 10. Nachfolgeverordnung, damit die Natur und die Landschaft des Siebengebirges auch noch für künftige Generationen erhalten bleibt.

 

 

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